Führt die Corona-Krise zur Wirtschaftskrise?

Es ist anzunehmen, dass sich die Weltwirtschaft nicht rasch erholt sondern in eine typische Rezessionen rutscht, die von schlechten Arbeitsmarktdaten, rückläufigen Gewinnen, steigenden Problemen mit faulen Krediten und höheren Steuern geprägt ist.

Entscheidender Auslöser hierfür ist der durch den Shut Down ausgelöste Schock auf der Angebotsseite, der voll auf den Arbeitsmarkt durchschlägt. Es ist daher zu erwarten, dass die Wirtschaftstätigkeit nur allmählich ihren Tiefpunkt erreichen wird und dass es nicht zu einer V-förmigen Erholung, die normalerweise auf Einmalereignisse folgt, kommen wird.

Die Wirkung der fiskal- und geldpolitischen Massnahmen sollte man nicht überschätzen. Am Ende kommt es auf die Produktion an und wenn diese stillsteht nützt auch eine Stärkung der Konsumbereitschaft nichts, da die Nachfrage auf ein zu geringes Angebot stösst. Die Folgen sind steigende Inflation mit steigenden Zinsen und einer sich verlangsamenden Wirtschaft.

Durch technische Signale am Aktienmarkt sollte man sich nicht täuschen lassen, diese gehen am wesentlichen vorbei. Die kurzfristig steigenden Kurse sind nur eine Folge der durch die Politik verursachten Geldschwämme. Das es sich hierbei lediglich um eine riesige Blase handelt zeigen auch die steigenden KGVs.

Entscheidend bleibt die Frage ob das in der Realwirtschaft vorhandene Inflationspotential weiterhin durch erhöhte Produktivität und eine, vielleicht durch die Krise sogar beschleunigte, Digitalisierung ausgeglichen werden kann.

Speziell für den europäischen Wirtschaftsraum ist allerdings zu befürchten, dass es im Nachgang zur Krise zu einer verstärkt protektionistischen Wirtschaftspolitik, die der Globalisierung entgegenwirkt kommt.

Darüber hinaus besteht die reale Gefahr, dass es zu einer nicht unwesentlichen Anzahl von Verstaatlichungen durch Auffanggesellschaften und Zwangsbeteiligungen im Zuge von Corona-Hilfen kommt. Die natürliche Folgen wären eine suboptimale Allokation von Ressourcen sowie eine gedämpfte Produktivität und daraus resultierend eine schwächere Wirtschaftsleitung.

Schwächt sich diese soweit ab, dass die inflationären Tendenzen die Übermacht gewinnen wäre die klassische Abwärtsspirale einer ausgedehnten Rezessionsphase in Gang gesetzt aus der es aus heutiger Sicht schwerlich ein Entrinnen geben würde, da mögliche geldpolitische Massnahmen bereits weitestgehend ausgeschöpft wurden.

Als letze verfügbare Massnahme aus dem fiskalpolitischen Werkzeugkoffer verbliebe eine massive Steuersenkung. Angesichts der bereits vorgetragenen Wünsche einer Gegenfinanzierung der Corona-Massnahmen stehen die Chancen hierfür aber schlecht.

Es ist daher zu befürchten, dass die Regierungen gerade in dieser schwierigen Phase einer sich abzeichnenden Rezession diese durch eine restriktivere Wirtschaftspolitik und höhere Steuern noch verstärken.

Digitalsteuer und Werbeabgabe

Die Digitalsteuer ist eine Sondersteuer auf internetbasierte Werbeleistungen.

Damit zielt Sie insbesonders auf Unternehmen die kostenlose Internetbasierte Dienstleistungen erbringen und diese mit Werbung finanzieren ab.

Da diese Unternehmen die Steuer auf jene Unternehmen überwälzen, die die entsprechenden Werbeleistungen bestellen, trifft sie aber alle Unternehmen die ihre Kunden über das Internet ansprechen wollen.

Wenn man aber bedenkt, dass den meisten Unternehmen lediglich ein gewisses Werbebudget zur Verfügung steht, kann man davon ausgehen, dass die Digitalsteuer tatsächlich zu einer, vom Staat wohl beabsichtigten, Verringerung von Werbung im Internet führt.

Das ist auch der Sinn einer Sondersteuer, die im Allgemeinen ja nicht primär der Einkommensbeschaffung dienen soll, sondern einen punitiven Charakter hat und zu Lenkungseffekten führen soll.

Das macht auch Sinn, wenn man berücksichtigt, dass es seit dem Jahr 2000 eine Werbeabgabe gibt die Werbeleistungen in Printmedien in TV und Hörfunk sowie im Bereich der Außenwerbung erfasst.

Somit soll mit der Einführung der Digitalsteuer vermieden werden, dass Unternehmen, um die Anzeigenabgabe zu vermeiden, mit Ihren Werbemaßnahmen auf das Internet ausweichen, bzw. sollen mit der Digitalsteuer steuerbedingte Wettbewerbsverzerrungen zwischen den einzelnen Werbemedien beseitigt werden.

Bleibt die Frage warum der Staat Unternehmen, die Werbung schalten bestrafen und damit Werbung reduzieren möchte. Dadurch haben diese Steuern nämlich im Ergebnis einen negativen Effekt auf die Werbebranche. Die Werbeeinnahmen der Werbedienstleister bleiben ja trotz Steuer gleich, lediglich der Umfang der Werbung reduziert sich. Zu Ende gedacht handelt sich bei der Digitalsteuer sowie bei der Werbeabgabe daher um den fiskalischen Angriff auf die Werbebranche die durch diese Sondersteuern in ihren Erwerbsmöglichkeiten eingeschränkt wird. Der ökonomische oder ordnungspolitische Sinn dahinter bleibt im Dunkeln.

Aus rechtspolitischer Sicht ist diese scheinbar durch keine übergeordneten Überlegungen gerechtfertigte Benachteiligung einer einzelnen Branche problematisch. Daher wäre aus grundrechtlichen Überlegungen sowohl die Abschaffung der Digitalsteuer als auch der Werbeabgabe zu fordern.

Was Controlling können muss.

Im betriebswirtschaftlichen Werkzeugkoffer ist Controlling, das wohl am meisten missverstandene Instrument, das extrem wichtig wäre, im Kern aber meistens fehlt, da sich, meiner Beobachtung nach, nach über 50 Jahren, die Idee eines modernen Controllings, in Österreich noch immer nicht durchgesetzt hat.

Um die Funktion des Controllings verstehen zu können muss man sdas finanzielle Berichtswesen im Ganzen betrachten.

Da die Finanzbuchhaltung im Wesentlichen durch gesetzliche Vorschriften determiniert ist, die dazu führen, dass die wirtschaftliche Akurranz und Aussagekraft des Berichtswesens limitiert ist, hat es sich eingebürgert daneben ein eigenes Berichtswesen aufzubauen das den betriebswirtschaftlichen Erfordernissen besser entspricht. Dieses interne Berichtswesen angereichert um eine darauf aufbauend Budgetierung wird Controlling genannt.

Die bei uns vorherrschende Organisation der Funktion „Finanzen“ beinhaltet daher die Buchhaltung inklusive dem externen Berichtswesen, das Treasury sowie eben das Controlling, das meist nicht mehr als das interne Berichtswesen umfasst.

Die Kostenrechnung ist meistens nicht zentral organisiert, sondern dezentral in den betrieblichen Einheiten integriert bzw. zum Teil eine Hilfsfunktion im Controlling.

Ein modernes Verständnis der Finanzberichterstattung sowie des Controllings verfolgt einen gänzlich anderen Ansatz. Dieses sieht die Aufgabe der Finanzberichterstattung in der finanziellen Abbildung des betrieblichen Geschehens als eine integrierte Überleitung der Umsätze zum Einkommen zum Vermögen. Die Finanzbuchhaltung wird hierbei lediglich als notwendige Compliance verstanden.

Die entscheidenden Finanzfunktionen haben hierbei die Aufgabe darzustellen wie sich diese drei wesentlichen Kristalisationspunkte Umsatz, Einkommen und Vermögen, entwickeln und durch welche Faktoren sie beeinflusst werden.

Von „hinten“ aufgerollt bedeutet das:  Das Treasury hat die Aufgabe darzustellen wie sich das Vermögen verändert und hat sicherzustellen, dass jederzeit genügend ausreichend liquide Mittel bereit stehen um allfälligen Zahlungsverpflichtungen nachkommen zu können.

Die Kostenrechnung hat darzustellen welche Kosten die Umsatzerlöse auf das Niveau des Einkommens reduzieren und hat sicherzustellen, dass zwischen positiven und negativen Ergebnisbeiträgern unterschieden werden kann.

Das Controlling hat darzustellen welche Faktoren die Generierung von Umsatzerlösen beeinflussen.

Finanzmathematisch betrachtet könnte man sagen, das Treasury beschäftigt sich hauptsächlich mit Bestandsgrößen, die Kostenrechnung mit Stromgrößen und das Controlling mit Potentialgrößen.

Eine Sonderstellung nimmt die Cash-Flow Rechnung ein, die einerseits Teil der Finanzbuchhaltung ist, andererseits aber wichtige Informationen für das Treasury bereitstellt. Da der Cash-Flow eine Strom- und keine Bestandsgröße ist, tendiere ich daher diese auch in der Finanzbuchhaltung zu belassen.

Bei der Analyse der Potentialfaktoren unterscheidet das Controlling in positive Faktoren, das sind die Chancen und negative Faktoren, das sind die Risiken. Bei einem modernen Verständnis des Controllings, hat dieses folglich die Aufgabe darzustellen, wie sich umsatzrelevante Chancen und Risiken verändern und wie diese auf das Unternehmen einwirken.

Was ist mein gerechter Anteil an der Steuerlast?

Das Steuerrecht kennt persönliche und sachliche Steuerbefreiungen, Freibeträge und Freigrenzen, Pauschalierungen und gesetzliche Fiktionen. Das alles sind Folgen einer Klientelpolitik und führt dazu dass das Steuerrecht immer unsystematischer wird und die Steuergerechtigkeit (gleiches gleich zu behandeln) geopfert wird.

Steuerpolitik wird meist nur mehr aus dem Blickwinkel fiskaler Zwänge betrachtet, die Frage nach der Steuergerechtigkeit (warum muss ich welche Steuern zahlen) wird ignoriert. Die Politik regiert nach dem Diktat der Mehrheit, Grundrechte auf Eigentum und Erwerbsfreiheit aber auch Gleichheit werden im Zusammenhang mit Steuern nicht diskutiert.

Andererseits wird von den Steuerpflichtigen moralisches Verhalten eingefordert. Dies in dem Sinn dass jeder seinen gerechten Anteil zahlen soll, unabhängig davon ob er dazu verpflichtet ist oder nicht. Aber welche Steuerbefreiung, welcher Freibetrag oder Freigrenze, welche Pauschalierung oder gesetzliche Fiktion ist moralisch begründet?

Konsequent betrachtet, dürfte keine Ausnahme angewendet werden und müsste jeder Sachverhalt nach den tatsächlichen Verhältnissen besteuert werden (dh keine Pauschalierungen, gesetzliche Bewertungsvorschriften etc). Damit würde sich aber ein Grossteil der Steuervorschriften erledigen.

Die Lösung des Dilemmas, dass das geltende Steuerrecht unsystematisch und daher auch ungerecht ist, kann nicht dem Steuerpflichtigen aufgebürdet werden. Hier muss der Gesetzgeber erst einmal Ordnung schaffen und dafür sorgen, dass das Steuerrecht klar ersichtlichen Grundsätzen, die sich auf Gerechtigkeitsüberlegungen basieren lassen, folgt. Dann kann er auch fordern, dass das Steuerrecht von den Steuerpflichtigen grundsatzbasiert angewendet wird.

Warum eine Erbschaftsteuer falsch ist

Vielfach wird argumentiert, dass eine Erbschaftsteuer dem Leistungsfähigkeitsprinzip entspricht, da dem Erben durch die Erbschaft ein Vermögenszuwachs zukommt, der einem Einkommen entspricht. Aus Sicht des Erben mag das stimmen, aus volkswirtschaftlicher und steuertheoretischer Sicht, ist dieser Ansatz aber falsch.

Aus Sicht einer modernen Steuertheorie wird nämlich nicht das Einkommen der Staatsbürger besteuert, was sich schon darin zeigt, dass ausländische Einkommensteile vielfach nicht besteuert werden, sondern der Einkommenszuwachs der Volkswirtschaft.

Die Steuer stellt damit ein Entgelt für die Leistungen des Staates, die der Volkswirtschaft zu Gute kommen, wie zB die zur Verfügung Stellung von Infrastruktur und die Aufrechterhaltung von Recht und Ordnung, dar.

Die Einkommensteuer sollte daher idealerweise den auf das einzelne Individuum entfallenden Anteil an der Wertschöpfung der Volkswirtschaft erfassen. Da der Erbfall aber kein Wertschöpfungsprozess ist sollte er auch nicht der Besteuerung unterliegen.

Konsequenter Weise ist eine Erbschaftsteuer als Substanzsteuer zu qualifizieren. Da Substanzsteuern einer, volkswirtschaftlich gesehen, erwünschten Akkumulation von Vermögen entgegenwirken, gelten diese im Allgemeinen als schädlich.

Die folglich geforderte Nicht-Besteuerung von Erbschaften hat aber auch eine ethische Dimension, der Staat, als Schutzbeauftragter, soll am Tod eines seiner Bürger nicht verdienen.

Worauf es wirklich ankommt.

Wenn man erfolgreiche Unternehmer fragt, was der Schlüssel für den Erfolg ihres Unternehmens ist, hört man immer wieder, dass die Mitarbeiter das Entscheidende sind. Aber was an den Mitarbeitern ist nun für den Erfolg entscheidend und was macht normale Mitarbeiter zu wichtigen Mitarbeitern?

Sind es vielleicht gar nicht die Mitarbeiter alleine, sondern die Anreizsysteme, die zu einer außergewöhnlichen Leistungsbereitschaft führen oder ist es die Unternehmenskultur, die die Leistungsbereitschaft fördert?

Unsere Umwelt ist komplex, diese zu ordnen ist ein Grundbedürfnis des Menschen. Dabei werden gerne positive Attribute im Sinne von Kausalitätsketten miteinander verknüpft. Das gleiche gilt natürlich auch für negative Attribute.

Leistung und Leistungsgerechtigkeit sind zentrale, positiv besetzte Werte in unserer modernen Gesellschaft also denken wir, dass der Erfolg von der Leistung im Sinne von harter Arbeit und hoher Produktivität abhängt.

Wenig arbeiten gilt als faul und wird entsprechend negativ gesehen. Entscheidet sich jemand für einen Halbtagsjob, muss er dafür eine Entschuldigung vorbringen am besten in dem Sinn, dass er in der verbleibenden Zeit etwas anderes leistet.

Warum glauben wir, dass jeder unabhängig von seinen Fähigkeiten 40 Stunden oder mehr arbeiten muss um ein guter Mitarbeiter zu sein? Warum zahlen wir sehr guten Managern gerne das 10fache Gehalt eines normalen Mitarbeiters aber erlauben nicht, dass er mit dem 5-fachen Gehalt nur die Hälfte arbeitet? Weil er sich dann nicht genug anstrengt? Weil ein Mangerjob unabhängig von der Qualität des Mangers und der Größe des Unternehmens immer einen 50h Job erfordert?

Wir sind durch unsere Gesellschaft geprägt und diese Prägung trübt den Blick. In Wahrheit kommt es in einer postindustriellen Welt nicht auf die Leistung an, sondern darauf was der Mitarbeiter beiträgt. Bringt er eine andere Sichtweise oder gute Ideen ein, sorgt er für ein gutes Betriebsklima oder dafür das das Unternehmen einen guten Ruf hat, dann liefert er einen wertvollen Beitrag und ist daher für den Erfolg des Unternehmens mitverantwortlich.

Wir wissen um die Qualität dieser Beiträge, sind aber dennoch nicht bereit zu akzeptieren, dass ein Mitarbeiter sich nur einmal die Woche hinsetzt und eine gute Idee ausarbeitet; auch wenn das Unternehmen gar nicht mehr brauchen sollte als diesen wöchentlichen Beitrag. Da kommt dann gleich: „Was macht den der Mitarbeiter in der verbleibenden Zeit, könnte er da nicht irgendetwas anderes arbeiten? Für so einen geringen Beitrag zahle ich nicht ein volles Gehalt.“ Das ist der falsche Ansatz. Der Beitrag wird nicht dadurch geringer, dass jemand weniger arbeitet.

Erfolgreiche Unternehmer verstehen das und schaffen es all jene die einen wertvollen Beitrag für das Unternehmen leisten einzubinden und mit dem Unternehmen in einer Art und Weise zu vernetzen, dass sich diese wertgeschätzt fühlen. So entsteht aus den vielen die einen Beitrag leisten ein einziger großer Organismus in dem jeder an einem Strang zieht.

Dabei geht es nicht nur um Mitarbeiter, sondern auch um Berater, Kunden, Lieferanten, finanzierende Banken etc.

Bei erfolgreichen Unternehmen ist der Kitt der alles zusammenhält nicht die gegenseitige Abhängigkeit bezüglich Gehalts- und Entgeltzahlungen sondern das gemeinsame Verständnis dafür, dass man als Teil eines großen Ganzen einen Betrag leistet und das dieser Beitrag geschätzt wird. Am Ende des Tages ist es diese soziale Komponente die den Unterschied macht und ein Unternehmen erfolgreich werden lässt.

Wir brauchen mehr Wirtschaftsbildung!

Heute war folgender Aufreger in einer österreichischen Tageszeitung zu lesen: Es ist ein Skandal, dass Amazon nur 0,7% Steuer zahlt.

Weiters war zu lesen, dass Amazon einen Gewinn von EUR 60 Mio. erwirtschaftet und Steuern in Höhe von EUR 16 Mio bezahlt. Ich war verwundert, weil sich daraus eine Steuerrate von 27% ergibt.

Dann verstand ich die Aufregung. Der Umsatz betrug EUR 21 Mrd. Naja, immerhin muss ich auch 20% Umsatzsteuer zahlen. Aber halt, wenn Unternehmen Umsatzsteuer zahlen müssten, wären dann nicht alle Produkte teurer?

Nein, weil die Arbeiterkammer dafür sorgen wird, dass die Umsatzsteuer nicht auf die Konsumenten übergewälzt wird?!

Das heisst Amazon müsste 4 Mrd Steuer zahlen? Bei einem Gewinn von 60 Mio?

Ja! Geschieht ihnen recht. Das sind global agierende Kapitalistenschweine und wir brauchen das Geld für unsere Sozialsysteme.

Hilfe! Ich fordere Wirtschaftsbildung an allen allgemeinbildenden Schulen!

Das Problem mit einer Vermögenssteuer

Die Besteuerung der Bürger nach deren Vermögen ist ein veraltetes Konzept. Historisch gesehen wurde das Vermögen lediglich deswegen als Besteuerungsgrundlage herangezogen, weil man nicht in der Lage war das Einkommen seiner Bürger zu erfassen.

Die Vermögensteuer war aber nicht als Substanzsteuer gedacht, sondern stellte nur eine indirekt ermittelte Einkommensteuer dar. Unterstellt man, dass sich jedes Vermögen mit 5% verzinst und legt die Vermögensteuer mit 1% fest entspricht das einer 20%igen Einkommensteuer.

Der Nachteil der indirekten Besteuerung des Einkommens über eine Vermögensteuer liegt darin, dass die Steuer auch fällig wird, wenn das erwartete Einkommen nicht erzielt wird. Darum haben sich auch alle entwickelten Staaten, sobald sie in der Lage waren das Einkommen ihrer Bürger zu erfassen, die Vermögensbesteuerung durch eine direkte Besteuerung des Einkommens zu ersetzen. Zusätzlich zu einer Einkommensteuer macht eine Vermögensteuer aber keinen Sinn.

Die Besteuerung von Personen die kein ausreichendes Einkommen erzielen ist auch aus ethischer Sicht bedenklich. Es macht nämlich einen Unterscheid ob man einen Zugewinn teilt (beide werden reicher) oder ob jemand sein Vermögen zu Gunsten der Allgemeinheit aufopfern soll (einer wird ärmer damit der andere reicher werden kann). Ersteres ist eine Form der (Solidar-) Gesellschaft, zweiteres eine Form des Raubes.

Das häufig vorgebrachte Argument für eine Vermögensbesteuerung, dass Einkommen nicht höher besteuert werden kann und der Staat seine Ausgaben aber irgendwie decken musss ist ein leichtfertiges.

Die Ausgaben des Staates bestehen zu einem großen Teil ja nicht aus Verwaltungskosten, sondern aus Aufwendungen die den Staat daraus erwachsen, dass er gewissen Bürgern Einkommen verschafft. Das ergibts sich aus der Zielsetzung eines modernen Sozialstaates. Diese Umverteilung von durch die Marktwirtschaft allozierten Einkommen kann man aus volkswirtschaftlicher Sicht kritisch sehen, aber selbst, wenn man diese aus sozialstaatlicher Sicht akzeptiert, muss doch konstatiert werden, dass eine Umverteilung von Einkommen ihre Grenze dort findet wo kein Einkommen vorhanden ist. Der Zugriff auf das Vermögen Wohlhabender damit Ärmere ein Einkommen erhalten, das selbst die Wohlhabenden nicht haben, überspannt das Ziel einer Teilhabe Aller an der Wertschöpfung einer Volkswirtschaft. Wo kein Wohlstand generiert wird muss auch der, der Solidarität einfordert seinen Gürtel enger schnallen.

Lediglich in jenen außergewöhnlichen (meist kriegsbedingten) Fällen, in denen der Staat die Erfüllung seiner Kernaufgaben aus dem Einkommen seiner Bürger nicht mehr finanziert kann, kann eine (einmalige) Vermögensabgabe überlegt werden. Jede darüberhinausgehende Vermögensbesteuerung kollidiert mit dem verfassungsgesetzlich geschützten Eigentumsrecht (so auch ausdrücklich das Deutsche Bundesverfassungsgericht) und wäre, obigen Argumenten folgend auch ethisch nicht vertretbar.

Was sagt uns das BIP? Ist Österreich reich?

Das Brutto Inlands Produkt (BIP, englisch GDP – gross domestic product) ist der Wert aller in einer Volkswirtschaft erzeugten Produkte und am Markt erbrachten Dienstleistungen. Es zeigt den Ausstoß („Output“, „Produktion“) einer Volkswirtschaft zu Marktwerten. Es misst aber weder das Volkseinkommen noch den Reichtum einer Volkswirtschaft.

In einem privatwirtschaftlichen Kontext könnte man das BIP den Umsatzerlösen gleichsetzen. Es ist klar, dass man, um von den Umsatzerlösen auf das Einkommen überleiten zu können, von diesen die Kosten abziehen muss. Rechnet man die Einkommen aller Wirtschaftsjahre zusammen kommt man zum Vermögen.

Daraus kann man schon ersehen, dass es unsinnig ist zu behaupten ein hohes BIP kennzeichne eine reiche Volkswirtschaft. Zumindest wenn man mit „reich“ jemanden mit einem großen Vermögen meint und jemanden der über ein hohes Einkommen verfügt nicht als reich, sondern als einkommensstark bezeichnet.

Ein hohes BIP steht aber auch nicht für ein hohes Volkseinkommen, da sich dieses erst nach Abzug der „Kosten“ ergibt. Jemand kann hohe Umsätze generieren und dennoch kein Einkommen haben bzw sogar Verluste machen, wenn seine Kosten seine Umsatzerlöse übersteigen.

In einen volkswirtschaftlichen Kontext übersetzt bedeutet dies folgendes:

Produktion – Ersatzinvestitionen = Einkommen

Wenn Dinge produziert werden, die lediglich Dinge ersetzen die kaputtgegangen sind führt die Produktion zu keinem Einkommen. Dh vom BIP müssten alle Reparaturleistungen und Ersatzinvestitionen (die „Kosten“) abgezogen werden um zum Einkommen zu gelangen. Das so errechnete Volkseinkommen wäre dann eine Maßzahl für die Einkommensstärke einer Volkswirtschaft.

Aber lediglich jene Einkommensteile die nicht verkonsumiert werden führen zu einem Vermögensaufbau.

Einkommen – Konsum = Vermögensaufbau

Nun wirken aber gewisse Faktoren dem Vermögensaufbau entgegen. Das sind zB die Alterung, Umweltschäden, Zerstörung und Untergang von Vermögensgegenständen. Wenn diese Faktoren den Vermögensaufbau übersteigen, kommt es insgesamt sogar zu einer Vermögensverringerung.

Die Summe aller Netto-Vermögensänderungen ergibt dann das Vermögen einer Volkswirtschaft.

Summe Nettovermögensveränderungen = Vermögen

Um das Vermögen einer Volkswirtschaft aus dem BIP berechnen zu können bräuchte man alle Nettovermögensveränderungen vom Anbeginn der Zeit. Da dies unmöglich zu erheben ist, wird das Vermögen nie aus dem BIP berechnet, sondern direkt erhoben.

Privates Vermögen – Schulden der Privathaushalte + Vermögen der öffentlichen Haushalte – Schulden der öffentlichen Haushalte = Volksvermögen

Allerdings hat auch die direkte Berechnung eine Schwäche, da das Private Vermögen nicht erfasst wird und daher nur geschätzt werden kann.

Was zeigt also das BIP? Es ist eine Maßzahl für die Wirtschaftskraft einer Volkswirtschaft.

Wenn man die Volkswirtschaft mit einer Lokomotive vergleicht, dann würde das BIP den PS (einer Potentialgröße) entsprechen. Damit wäre noch keine Aussage darüber getroffen, wie schnell die Lokomotive fährt (Geschwindigkeit ist wie Einkommen eine Stromgröße) oder wie viele Kilometer die Lokomotive bereits zurückgelegt hat (eine Bestandsgröße wie Vermögen). Auch wenn es einen Wirkungszusammenhang zwischen Potential- Strom- und Bestandsgrößen gibt kann von der Wertigkeit der einen Größe nicht auf die Wertigkeit der anderen geschlossen werden.

Das BIP zeigt lediglich, welches Potential eine Volkswirtschaft hat Reichtum zu erlangen, wenn die Kosten geringgehalten werden und das Einkommen gespart oder investiert wird und nicht verkonsumiert wird.

Österreich ist im Vergleich zu anderen entwickelten Staaten eine Volkswirtschaft mit einem zur Bevölkerungsanzahl relativ hohen BIP aber einem relativ kleinen Vermögen, da der Konsum relativ hoch ist und der Vermögensaufbau durch Kriege und Geldentwertungen bedingt erst eine kurze Tradition hat. Daraus ergibt sich, dass Österreich vergleichsweise allenfalls einkommensstark aber nicht reich ist.

Grundlegende Fehler/Lücken in der Besteuerung

Steuerarten

Grundsätzlich gibt es nur zwei Arten von Steuern, solche die aus dem Ertrag bezahlt werden und solche die aus der Substanz bezahlt werden.

Zu den Ertragsteuern zählen die Einkommensteuer (inkl. Lohnsteuer und Körperschaftsteuer) sowie die Umsatzsteuer (inkl Verbrauchssteuern; es gilt: Einkommen = Konsum).

Zu den Substanzsteuern gehört die Vermögensteuer (inkl Erbschafts- und Schenkungssteuer) sowie alle anderen Gebühren und Abgaben. Da die Akkumulation von Vermögen, volkswirtschaftlich gesehen, sinnvoll und erwünscht ist, gelten Substanzsteuern allgemein als schädlich.

Systematische Friktionen im Bereich der Einkommensteuern

Die Körperschaftsteuer, die Lohnsteuer und die Kapitalertragsteuer sind nur besondere Erhebungsformen der Einkommensteuer.

Bei Einkommen aus Körperschaften erfolgt die Besteuerung in zwei Schritten: Auf Ebene der Körperschaft fällt die Körperschaftsteuer an und auf Ebene des Anteilsinhabers fällt die Kapitalertragsteuer an. Dass der Kapitalertrag-steuersatz nur die Hälfte des Einkommensteuersatzes ausmacht, macht bei Einkommen aus Körperschaften daher Sinn. Dass der halbe Steuersatz auch für alle anderen Kapitalerträge gilt macht keinen Sinn.

Eine progressive Besteuerung von Einkommen führt zu einer vom zeitlichen Anfall des Einkommens abhängigen Steuerbelastung was zu ungerechten Ergebnissen führen kann. Das selbe gilt für den Fall dass es keinen Verlustrücktrag und/oder Verlustvortrag gibt. Warum die Körperschaftsteuer anders als die Einkommensteuer und die Lohnsteuer, keine Progression kennt und einen Verlustvortrag, aber keinen Verlustrücktrag zulässt, ist aus dem Blickwinkel der Steuergerechtigkeit nicht zu erklären. Besser wäre es die Progression abzuschaffen, einen Verlustvortrag auch im Bereich der Einkommensteuer und Kapitalertragsteuer zuzulassen und einen Verlustrücktrag im Bereich der Körperschaftsteuer zu ermöglichen.

Systematische Friktionen im Bereich der Einkommensteuer im engeren Sinn

Die Einkommensteuer wird abhängig von der Art des Einkommens unterschiedlich ermittelt, ohne dass das systematisch erklärbar oder notwendig wäre. Zwischen den einzelnen Einkunftsarten gibt es Verlustausgleichsverbote, was dem Leistungs-fähigkeitsprinzip ganz grundsätzlich widerspricht.

Substanzverluste werden grundsätzlich nicht berücksichtigt obwohl Substanzgewinne sehr wohl der Besteuerung unterliegen. Die Besteuerung von Substanzgewinnen erfolgt auf Basis von Nominalwerten, sodass auch die Inflation besteuert wird.

Systematische Friktionen im Bereich der Körperschaftsteuer

Die unterschiedliche Besteuerung von Eigen- und Fremdkapital macht aus dem Blickwinkel einer wertschöpfungsorientierten Besteuerung keinen Sinn.

Die Berücksichtigung von Auslandsverlusten ist für den Fall, dass die korrespondierenden Gewinne nicht der österreichischen Besteuerung unterliegen unsystematisch.

Systematische Friktionen im Bereich der Kapitalertragsteuer

Dass im Bereich der Kapitalertragsteuer keine Werbungskosten zugelassen werden widerspricht nicht nur bei Dividendeneinkünften, die keiner begünstigen Besteuerung unterliegen, dem Leistungsfähigkeitsprinzip sondern ist grundsätzlich problematisch wenn man bedenkt, dass das Abzugsverbot auch Finanzierungskosten umfasst.

Die Besteuerung von Erträgen aus der Veranlagung in Investmentfonds auf Basis fiktiver Zuflüsse widerspricht dem Zuflussprinzip und dem Realisationsprinzip.

Sclussbemerkung

Als Steuerberater profitiere ich natürlich von diesen Inkonsistenzen, da sie mir ermöglichen durch geschickte Gestaltung die Steuerlast meiner Klienten zu reduzieren. Aus steuertheoretischer Sicht sowie aus Sicht eines an Steuergerechtigkeit interessierten Steuerzahlers wären diese allerdings auszumerzen.