Wer trägt die Umsatzsteuer?

In der politischen Diskussion wird oft argumentiert, dass jene Bürger die keine oder wenig Einkommensteuer zahlen (sogenannte Netto-Empfänger), ihren Beitrag über die Umsatzsteuer leisten.

Entspricht das den ökonomischen Tatsachen? Sehen wir uns das anhand eines Beispiels an: Ein Kunde zahlt z. B. 120 Euro inklusive Umsatzsteuer für eine Ware.

Für diese 120 Euro bekommt der Kunde eine Ware, deren subjektive Wert für den Kunden bei mindestens 120 Euro liegt, da er sie sonst nicht kaufen würde. Es ist für den Kunden unerheblich, ob ein Teil davon Steuer ist – aus Sicht des Kunden ist die Umsatzsteuer Teil des Preises, also Teil des Wertes der Ware. Er bekommt eine Ware, die ihm subjektiv genau so viel wert ist, wie sie kostet – brutto.

Aus Sicht des Unternehmers ist sein Lohn der Preis der sich am Markt durchsetzen lässt. Die Zahlungsbereitschaft der Kunden bezieht sich aber immer auf den Bruttopreis. Dieser entspricht immer den Nutzen den er den Käufern seiner Produkte verschafft. Dieser Nutzen ist seine Leistung. Es ist daher ökonomisch richtig, dass er diesen Nutzen abgegolten bekommt.

Muss der Unternehmer nun einen Teil des Preises als Umsatzsteuer abführen, so wird die Steuer von seinem Unternehmerlohn abgezogen. Er bekommt nicht den vollen Preis für seine Leistung. Der Kunde ist nicht belastet. Er bekommt den vollen Warenwert. Der Unternehmer wird das Geschäft dennoch machen, solange der Nettopreis seine Kosten deckt. Die Umsatzsteuer geht aber auf Kosten seines Gewinns.

Auch steuerpolitisch macht diese Überlegung Sinn. Gegenstand der Besteuerung ist grundsätzlich die im Staat erzielte Wertschöpfung. Der Konsument schafft keinen Wert. Den Wert schafft der Kaufmann im Rahmen seines Unternehmens. Diese Wertschöpfung wird zweifach besteuert, einmal am Ort der Produktionsleistung in Form der Einkommensteuer und einmal am Ort der Vertriebsleistung in Form der Umsatzsteuer. Auch wenn die Erscheinungsform dieser beiden Steuern unterschiedlich ist, besteuern sie doch immer nur, einen durch Unternehmerleistung geschaffenenen Wert.

Durch Abzug der Vorsteuer wird auch im Fall der Umsatzsteuer sicher gestellt dass nur der eigene Wertschöpfunganteil, den das jeweilige Unternehmens innerhalb der gesamten Wertschöpfungskette, erschafft, besteuert wird.

Es ist daher falsch zu behaupten, dass Bürger/Konsumenten mit Zahlung der Umsatzsteuer einen Beitrag zum Steueraufkommen leisten. Es ist der Unternehmer, der die Umsatzsteuer abführt, der diese auch wirtschaftlich trägt.

Ist eine Vermögensteuer nur für Reiche möglich?

Das Gleichheitsgebot in Österreich ist ein verfassungsrechtlicher Grundsatz, der besagt, dass alle Menschen vor dem Gesetz gleich sind. Es ergibt sich aus mehreren Bestimmungen der österreichischen Bundesverfassung unter anderem auch der EMRK, die in Verfassungsrang steht und spielt eine zentrale Rolle im öffentlichen Recht.

Art. 7 Abs. 1 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) lautet: „Alle Staatsbürger sind vor dem Gesetz gleich. Vorrechte der Geburt, des Geschlechtes, des Standes, der Klasse und des Bekenntnisses sind ausgeschlossen.“

Der Gleichheitsgrundsatz, lässt Ungleichbehandlungen zu, wenn sie durch sachliche Gründegerechtfertigt sind, wobei sich aus Art 7 B-VG aber klar ergibt, dass die dort aufgezählten Kriterien keinesfalls einen sachlichen Grund für eine Ungleichbehandlung abgeben.

Die Begriffe „Stand“ und „Klasse“ stammen aus einer früheren gesellschaftlichen Ordnung und müssen im historischen Kontext verstanden werden.

Der Begriff „Stand“ bezieht sich auf die ständische Gesellschaft, wie sie im Mittelalter und in der frühen Neuzeit üblich war. Damals war die Gesellschaft grob in folgende Stände unterteilt: Adel, Klerus, Bürger und Bauern. Diese hatten in Kurien eingeteilt auch unterschiedliche Möglichkeiten an der politischen Mitwirkung.

Der Begriff „Klasse“ in Art. 7 Abs. 1 B-VG bezieht sich auf das Klassenwahlrecht, das im 19. Jahrhundert in Österreich galt. Damals war das Wahlrecht in Klassen unterteilt. Diese Klassen richteten sich vor allem nach dem steuerlichen Beitrag/Vermögen.

Es stellt sich daher die Frage ob vor diesem Hintergrund eine unterschiedliche Besteuerung nach Vermögen nicht verfassungswidrig wäre?

Man könnte meinen, dass eine unterschiedliche Besteuerung nach Vermögen oder Einkommen nicht verfassungswidrig wäre, solange sie sachlich gerechtfertigt ist – etwa durch das Prinzip der steuerlichen Leistungsfähigkeit.

Allerdings bezieht sich das Leistungsfähigkeitsprinzip grundsätzlich auf Einkommen und nicht auf Vermögen.

Ausserdem gilt für die in Art 7 B-VG ausdrücklich genannten Diskriminierungsverbote („Stand“, „Klasse“, „Geschlecht“, „Geburt“, „Bekenntnis“) dass keine sachliche Rechtfertigung eine diesbezügliche Ungleichbehandlung rechtfertigen kann. Diese Merkmale sind absolut geschützt.

Ein Steuergesetz, das explizit Männer höher besteuert als Frauen, wäre daher in jedem Fall verfassungswidrig, auch wenn der Gesetzgeber sachliche Gründe hätte (etwa zur Förderung der Gleichstellung).

Da der Begriff „Klasse“ in Art. 7 Abs. 1 B-VG eine Unterscheidung nach Vermögen meint ist eine Ungleichbehandlung nach Vermögen verfassungswidrig, weil „Klasse“ eben ein absolut geschütztes Merkmal ist.

Allerdings interpretiert der VfGH den Begriff „Klasse“ historisch eng – auf das politische System bezogen, nicht auf jede Art von gesetzlicher Unterscheidung nach Vermögen. So ist allgemein anerkannt, dass vermögensbezogenen Steuern grundsätzlich möglich sind.

Allerdings darf es bei der Besteuerung von Vermögen nicht dazu kommen, dass die Bevölkerung nach der Vermögenshöhe in verschiedene Klassen eingeteilt wird um diese unterschiedlich hoch zu besteuern oder lediglich eine Klasse zu besteuern und eine andere Klasse von der Besteuerung gänzlich auszunehmen.

Ein Steuerfreibetrag wie er zB in der Einkommensteuer vorgesehen ist um das Existenzminimum abzusichern wäre bei einer Vermögensteuer daher ausschliesslich in dem Ausmass möglich als es sich um Vermögensgegenstände des täglichen Bedarfs handelt. Eine darüber hinausgehende Steuerbefreiung, wäre sachlich nicht zu rechtfertigen und würde dem Gleichheitsgrundsatz widersprechen.

Ist eine progressive Besteuerung überhaupt zulässig?

Progressive Steuersätze führen zu einer ungleichen Behandlung von Steuerpflichtigen nach Einkommen, was einen erheblichen Eingriff in das Gleichheitsgebot (Art. 7 B-VG) darstellt.

Im Allgemeinen verlangt der Gleichheitsgrundsatz, dass Ausnahmen von einer Gleichbehandlung sachlich gerechtfertigt und verhältnismäßig sind. Da eine über die proportionale Besteuerung hinausgehende progressive Besteuerung ja schon per definitionem nicht verhältnismäßig ist stellt sich die Frage ob eine solche verfassungsrechtlich zulässig ist.

Die progressive Besteuerung wir im Allgemeinen mit dem Leistungsfähigkeitsprinzip begründet. Das Leistungsfähigkeitsprinzip ist ein unbestimmter, aber zentraler steuerrechtlicher Grundsatz. Es verlangt im Prinzip, dass jeder im Verhältnis zu seiner ökonomischen Leistungsfähigkeit zur Finanzierung öffentlicher Aufgaben beitragen soll.

Das Leistungsfähigkeitsprinzip wird nicht als bloß proportionale Gleichbehandlung verstanden, sondern als materielle Gleichheit unter Berücksichtigung der ökonomischen Realität Dabei geht die herrschende Lehre davon aus, dass eine proportionale Besteuerung hohe Einkommen unterbelasten würde, weil deren Grenznutzen des Geldes sinkt (1.000 € haben für Millionäre weniger Bedeutung als für Geringverdiener).

Allerdings kennt das BV-G keine Staatszielbestimmung materielle Gleichheit zu erlangen. Dieses Ziel kann daher keine sachliche Rechtfertigung sein. Art. 7 B-VG garantiert geradezu formelle Gleichheit vor dem Gesetz ohne auf materielle Unterschiede einzugehen. So wäre ein Steuergesetz, das explizit Männer höher besteuert als Frauen, in jedem Fall verfassungswidrig, auch wenn der Gesetzgeber sachliche Gründe hätte (etwa zur Förderung der Gleichstellung).

Darüber hinaus hat die Ansicht, dass der Grenznutzen mit der Höhe des Einkommens abnimmt keine wirtschaftliche Fundierung, sondern ist lediglich eine sozial-theoretische Annahme, die empirisch nicht nachweisbar ist und theoretisch nicht unumstritten ist.

Ist aber eine theoretisch umstrittene Hypothese ohne empirischen Befund nicht zu schwach für eine sachliche Rechtfertigung die in zentrale Grundrechte, wie dem Gleichbehandlungsgebot, eingreift?

Eine sachliche Rechtfertigung für einen Eingriff in ein zentrales Grundrecht braucht eine solide Grundlage. Es reicht nicht, sich auf eine bloß normative oder theoretisch umstrittene Annahme zu stützen. Die Rechtfertigung muss empirisch fundiert, plausibel und nachvollziehbar sein.

Wenn eine Ungleichbehandlung (z. B. progressive Besteuerung) auf einer schwachen, umstrittenen und empirisch nicht belegten Hypothese fußt, ist sie nicht ausreichend sachlich gerechtfertigt, um in das Gleichheitsgebot einzugreifen.

Auch wenn vielen eine progressive Besteuerung aus sozialwissenschaftlichen Überlegungen zu Gerechtigkeit, Fairness und Umverteilung wünschenswert erscheinen mag, so ist aus einer rechtsdogmatischen Sicht festzustellen, dass eine progressive Besteuerung verfassungsrechtlich problematisch ist.

Zahlen Reiche weniger Steuern als eine Mittelstandsfamilie?

Viele Medien titeln gerade „Reiche zahlen weniger Steuern als eine Mittelstandsfamilie“ und berufen sich dabei auf eine aktuelle Studie des Momentum Instituts.

Das ist falsch. Die zitierte Studie sagt auch etwas völlig anderes.

Mittelstandsfamilien leisten nur einen marginalen Steuerbetrag. Allerdings sind sie von relativ hohen Sozialversicherungsbeiträgen betroffen. Daher ist Ihre Abgabenlast, die sich aus Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen zusammensetzt, relativ hoch.

Da Sozialversicherungsbeiträge nur bis zu einer bestimmten Einkommenshöhe (der Höchstbemessungsgrundlage) anfallen, sinkt bei höheren Einkommen relativ gesehen die Abgabenlast obwohl die Steuerbelastung steigt.

Die Sozialversicherungsbeiträge bei der Steuerbelastung zu berücksichtigen ist unredlich, da diese nur der eignen Absicherung dienen und keinen Beitrag zur Allgemeinheit darstellen.

Richtig wäre daher zu sagen Reiche haben eine geringere Abgabenlast, sie tragen aber unvergleichlich mehr zum Steueraufkommen und damit zur Finanzierung der Allgemeinheit bei.

Die Beigelegte Tabelle aus dem Bericht des Momentum Instituts zeigt den Zusammenhang sehr schön.

Die Kapitalgesellschaft muss erhalten werden!

Konkurs zu machen ist nicht gesetzwidrig, Schulden nicht bezahlen zu können kein Straftatbestand. Und dass ist gut so!

Die Zeiten in denen man Leute in den Schuldturm geworfen hat sind zum Glück vorbei.

Scheitern ist keine Schande und darf keine werden! Die schadenfrohe Hexenjagd, die derzeit auf Bankrotteure gemacht wird ist abstoßend.

Der Ruf nach Nachschusspflichten oder der Abschaffung der beschränkten Haftung für Kapitalgesellschaften bedroht die Grundlagen unseres Wirtschaftssystems.

Man kann nicht Gewinne rückfordern, wenn nachfolgend Verluste entstehen. Das würde die gesamte Finanzwirtschaft zum erliegen bringen. Gewinne sollen investiert werden und nicht zur Abdeckung etwaiger Verluste vorgehalten werden müssen.

Die Möglichkeit Scheitern zu dürfen ohne die persönliche Existenz zu riskieren ist der große Wettbewerbsvorteil des kapitalistischen Systems gegenüber vorindustriellen Wirtschaftssystemen oder der Planwirtschaft, in der Scheitern nicht systemimmanent ist.

Konkurse sind eine systemimmanente Notwendigkeit einer sich wandelnden und damit anpassungsfähigen Wirtschaft. Ohne der Möglichkeit zu Scheitern gäbe es keine Innovation. Der Wettbewerb der besten Ideen setzt voraus, dass die weniger guten Ideen scheitern. Ein System das ein Scheitern nicht zulässt muss scheitern.

Es ist ein trauriges Zeichen unserer Zeit, dass nach 200 Jahren Erfolgsgeschichte des Kapitalismus dessen Grundlagen nicht mehr bekannt sind und verteidigt werden müssen.

Die Kapitalgesellschaft mit ihrer beschränkten Haftung ist jedenfalls eine solche Grundlage und muss um jeden Preis verteidigt werden.

Ist Home-Office die Zukunft?

Während der Corona-Krise hörte und las man immer wieder, wie erstaunlich gut Home-Office funktioniert und dass sich die Entwicklung hin zu mehr Home-Office-Arbeit auch nach der Krise fortsetzen wird.

Ich denke, wie so oft im Leben muss man das differenziert sehen. Es mag sicherlich Routine-Arbeiten geben, die alleine zu Hause genauso gut erledigen werden können wie alleine im Büro. Freilich sollte man auch in diesen Fällen nicht außer Acht lassen , dass die Arbeit in einem gemeinsamen Büro sicherlich auch eine soziale und identitätsstiftende Komponente hat.

Ich bin aber davon überzeugt, dass gerade auch durch die Digitalisierung viele dieser Routine-Arbeiten wegfallen werden. Die Zukunft gehört den Kreativen, den Entwicklern, den Entrepreneuren, jenen die auch disruptiv denken können.

Ich glaube auch, dass es einen Grund hat, warum sich so viele Unternehmen, die in der digitalen Industrie tätig sind, im Silicon Valley angesiedelt haben. Gerade diese Unternehmen, denen die modernsten Kommunikationsmittel zur Verfügung stehen, sehen offensichtlich einen Nutzen darin, ganz altmodisch, die räumliche Nähe zu Gleichgesinnten zu suchen. Auch in Österreich haben wir uns bemüht industrielle Cluster zu schaffen. War das wirklich alles sinnlos?

Vor kurzem noch haben alle Personalverantwortlichen neidisch Richtung USA geblickt und von einem riesigen Campus, wie bei Amazon, Google, Microsoft und Apple geträumt, mit Ball-Pools und Rutschen und riesigen Wohnlandschaften zum Entspannen inklusive. Waren das Fehlentwicklungen – teure Irrwege – völlig nutzlos?

Was ist aus dem Idiom einer Schwarmintelligenz geworden? Ein Irrtum?

Ich glaube nicht, dass all diese Entwicklungen in die falsche Richtung liefen. Im Gegenteil. Ich bin überzeugt, umso abstrakter unsere Arbeit wird und umso individualisierter unsere Gesellschaft durch die Digitalisierung wird, desto wertvoller werden Gemeinschaften und direkte Kommunikation werden.

Es geht aber nicht nur um die soziale Komponente, denn ich glaube auch weiterhin, das vernetztes Denken, durch spontanen und unmittelbaren Austausch gefördert wird und dass ein gesundes soziales Umfeld die Produktivität steigert.

Und schließlich bin ich davon überzeugt, dass die erfolgreichsten Unternehmen, die die besten Köpfe für sich gewinnen, jene sein werden, die diesen in bestens ausgestatteten Bürolandschaften, das entsprechende soziale Umfeld bieten können, in dem sich diese mit Gleichgesinnten gegenseitig zu Höchstleistungen pushen können.

Homeoffice hat für mich daher lediglich jenen Stellenwert wie die Heimarbeit im vorindustriellen Zeitalter bevor man erkannte, dass die Arbeit in einer Fabrik produktiver ist.

Internet-Business und die Grundsätze unseres Steuersystems

In Bezug auf Internet-basierte Geschäfte und einer in diesem Zusammenhang diskutierten Digitalsteuer, wurde in letzter Zeit immer wieder gefordert, die Einkommensteuer nicht nur dort zu erheben, wo das leistungserbringende Unternehmen seinen Sitz hat, sondern (auch) dort wo der Verbraucher die entsprechende Leistung konsumiert.

Diese Forderung zeugt von dem verständlichen Wunsch am Erfolg erfolgreicher Internet-Giganten, wie Amazon, Google und Facebook, partizipieren zu können, zeigt aber auch, dass im Kampf um Steueraufkommen, Überlegungen zur Steuergerechtigkeit und Steuersytematik eine zunehmend geringere Rolle spielen.

Das ist deshalb äußerst bedenklich, weil Steuergerechtigkeit ein ganz wesentlicher Pfeiler unserer Gesellschaft ist, da sie nicht nur die Beziehung des Bürgers zum Staat, sondern auch die gerechte Verteilung der Lasten unter den Bürgern, ganz wesentlich determiniert.

Grundsätzlich kann man natürlich jeden Umstand zum Anlass nehmen eine Steuer festzusetzen, in demokratisch organisierten Gesellschaften hat sich aber der Grundsatz durchgesetzt, dass eine gerechte Besteuerung dem Leistungsfähigkeitsprinzip entsprechen sollte.

Die Leistungsfähigkeit kann grundsätzlich auf zwei verschiedene Arten festgestellt werden. Einerseits durch Bemessung des Einkommens und andererseits durch Bestimmung der Kaufkraft/des Konsums. Wobei grundsätzlich gilt: Einkommen = Konsum. (Kurzfristig gilt natürlich Einkommen = Konsum + Sparen. Da aber Sparen nur aufgeschobenener Konsum ist, gilt langfristig auch die Kurzform der Formel).

Grundsätzlich wäre daher eine Einkommensteuer (mit den Nebenformen Körperschaftsteuer und Lohnsteuer) oder eine Umsatzsteuer ausreichend um eine vollständige Besteuerung des Volkseinkommens zu gewährleisten.

In fast allen Staaten hat sich der Gesetzgeber jedoch, vor dem Hintergrund, dass Einkommenserzielung und Konsum nicht zwangsläufig am gleichen Ort stattfinden müssen, dazu entschieden, beide Besteuerungsformen zu implementieren.

Insbesondere bei grenzüberschreitenden Sachverhalten, dh bei Import und Export spielt ja auch die Aufteilung der Besteuerungsrechte und damit des Steueraufkommens, zwischen den Staaten eine wesentliche Rolle für die Steuergerechtigkeit.

Dabei hat sich international eingebürgert, dass die Einkommensteuer am Ort der Wertschöpfung fällig wird und die Umsatzsteuer am Ort des Konsums.

Wenn man das berücksichtigt, liegt klar auf der Hand, dass eine Festsetzung von Einkommenssteuer am Ort des Konsums völlig widersinnig ist. Es käme zu einer Nicht-Besteuerung am Ort der Wertschöpfung und zu einer Doppelbesteuerung am Ort des Konsums.

Wenn man aus irgendwelchen Gründen eine stärkere Besteuerung des Konsums wünscht, wäre der systematisch richtigere Weg die Umsatzsteuer anzuheben. Dabei sollte man aber beachten das aus steuer-systematischen Gründen der Umsatzsteuersatz dem (durchschnittlichen) Einkommensteuersatz entsprechen sollte, da die Einkommensteuer und die Umsatzsteuer lediglich zwei Seiten der gleichen Medaille darstellen, und eine unterschiedliche Gewichtung der Steuern zumindest steuer-theoretisch keinen Sinn macht.

A New Theory to Inflation

In the following I would like to share with you a new theory about inflation, how it works and how it should be measured.

Classical economics state that inflation is about the price of goods, and that the more money is around the higher the prices get. Thus, inflation is a function of money supply relative to the (given) supply of goods.

However, what could be observed in recent years, was that the money supply surged, but not inflation. According to classic economics that would work out only, if an increased supply of goods would match the surging money supply, which was not the case.

The answer to this puzzle is productivity and financial markets.

It is not true that an increase in money supply has to lead to rising prices, if the money supply does not go into the goods markets but into the financial markets. In that case a surging money supply would lead only to rising stock quotes and declining interest rates, witch both could be observed.

Interest rates are the interesting part here, as classic economics would not only state that money supply triggers higher prices but also that this would be accompanied by climbing interest rates, as part of the interest rate has to set off inflation to enable the investor to earn a margin.

As to productivity, it is obvious that due to technological advancements and more efficient economies due to globalisation the cost of production declined, making goods more affordable.  This even led to deflationary effects in many branches.

Hence the low interest rates are not only a result of the money spill in the financial markets, but they are also substantiated by deflationary effects in the real economy.

Thus, increased productivity and the development of and huge financial market lead to the puzzling effect of nearly zero inflation and low interest rates in spite of a vast increase in money supply.

The remaining question is: “Is this sustainable?” The answer is: “It could be”.

The current problem is, that the financial markets just grow in numbers but not in investments meaning that the stock quotes climb but the investment basis is not broadened. This obviously leads to a bubble on the stock markets, as prices do not reflect the value of the underlying assets any more.

On the other hand, the bond market could also become overstretched as, the risk of borrowing increases, considering that the money supply outnumbers the value of the economies and that the low interest rates increasingly do not reflect the inherent credit risks any more.

Once the financial markets lose the trust of its investors, they won’t be able to absorb the money supply surplus any more. Consequently, the funds would be redirected to the goods markets and that’s the time where inflation starts to surge.

Measuring Inflation

Obviously measuring the increase of prices in goods is not enough. It tells only halve of the truth. Also, prices in the financial markets have to be taken into account.

Of course, this comes with difficulties. Similar to the challenges involved with measuring inflation in the goods markets, where altering qualities have to be eliminated the measurement of inflation in the financial markets has its obstacles. The materiel increase in value of financial instruments has to be determined to be able to figure out how much of the price increase is owed to inflation. I figure that tracking price to profit ratios could give a first hint into the right direction.

In respect to the goods markets I vow for taking increasing productivity into account. In my mind inflation also exists when prices go down, but the decline is smaller than it could have been due to productivity gains, as producers take an extra charge for nothing but in consideration of changing supply of money. This extra charge, in my view, stands for that portion of the price which reflects inflation.

Die AK fordert 75% Einkommensteuer und 4% Vermögensteuer

Die Arbeiterkammer fordert einen Spitzensteuersatz von 75% ab einem Einkommen von EUR 1 Mio sowie Vermögensteuern von bis 4% (ab EUR 10 Mio, 2% ab EUR 100 Mio 3% und ab EUR 1 Mrd 4%).

Natürlich gibt es verfassungsrechtlichen Bedenken gegen eine exzessive Besteuerung. Frankreich wollte unter Präsident Hollande eine 75% Einkommensteuer einführen und ist am Verfassungsgerichtshof gescheitert. Auch in Deutschland ist der Verfassungsgerichtshof der Meinung, dass eine Besteuerung des Einkommens über 50% unzulässig ist. Interessanter Weise hat er das im Zusammenhang mit der Abschaffung der Vermögenssteuer geäußert.

Natürlich ist es demokratiepolitisch bedenklich, wenn die Mehrheit einer Minderheit von ca 5% der Bevölkerung eine Steuerlast aufbürdet, die die Mehrheit auf Grund großzügiger Freibeträge nicht tangiert. Es ist ein unterschied ob ein Freibetrag das Existenzminimum berücksichtigt oder lediglich dazu dient die Mehrheit ungeschoren zu lassen.

Aber auch wirtschaftlich besehen ist so ein Steuerexzess Unsinn.

Der Spitzensteuersatz iHv 75% ab einer Million EUR soll 300 Leute treffen und EUR 80 Mio an Steuereinnahmen bringen. Dh der Steuerertrag wäre lächerlich gering im Vergleich zu dem extrem standortschädlichen Signal einer Einkommensteuer in dieser Höhe. Auch Frankreich erlebte 2012 bereits eine massive Kapitalflucht, allein auf Grund der Ankündigung der Steuer.

Dabei wird vergessen, dass die Auszahlung von Gehältern über 500.000 EUR ohnedies steuerlich nicht mehr abzugsfähig ist. Dadurch ergibt sich bei Gehältern über EUR 1 Mio. bereits jetzt eine Steuerlast in Höhe von 80%.

Mit der vorgeschlagenen Steuererhöhung würde die Steuerbelastung auf unglaubliche 100% steigen.

Das würde dazu führen, dass keiner mehr ein Gehalt über einer Million Euro erzielen könnte. Damit würde der Aufbau eines mittelständigen Unternehmens aus eigener Kraft praktisch unmöglich werden.

Nun kommt aber noch die Vermögensteuer. Bekanntlich korreliert Vermögen mit Einkommen. Dh es ist anzunehmen, dass ein Großteil jener Personen die vermögensteuerpflichtig werden würden, auch den Spitzensteuersatz zahlen müssten.

Da das Einkommen schon zu 100% besteuert wäre müsste die Vermögensteuer aus der Substanz bezahlt werden. Das würde bedeuten, dass unabhängig von seinen Anstrengungen jeder Milliardär innerhalb von 25 Jahren 90% seines Vermögens an die Steuer verlieren würde.

Damit wäre jedes Unternehmen mit einem Wert über 100 Mio. innerhalb von längstens 25 Jahren verstaatlicht.

Auch wenn die OECD immer wieder Vermögensteuern einfordert, ist eine Vermögensteuer unsinnig. Aus gutem Grund kennen nur mehr 4 von 36 OECD Staaten eine solche und es werden immer weniger. So wurde die Vermögensteuer in Deutschland 1997 und in Schweden 2007 abgeschafft

Sind negative Erdölpreise ein Indikator um in den Markt einzusteigen?

Nun es ist klar, dass ein negativer Preis nicht nachhaltig bestehen kann. Also ein idealer Zeitpunkt um auf steigende Preise zu spekulieren?

So einfach ist das nicht. Zuerst einmal muss man wissen, dass man als Investor (ohne entsprechende Lagermöglichkeiten), Öl nicht kaufen kann. Es gibt auch keine Zertifikate die physisches Öl repräsentieren. Was an der Börse gehandelt wird, sind Futures. Üblicherweise handelt es sich hierbei um 6-Monats-Futures. Bei einer längerfristigen Veranlagung in Öl müssten diese Futures daher am Ende ihrer Laufzeit immer wieder gegen neue Futures getauscht werden.

Dabei ist zu beachten, dass die Futures nicht den Wert des Öls repräsentieren, sondern lediglich die Erwartungshaltung des Marktes bezüglich des Ölpreises in 6 Monaten, wiederspiegeln. Liegt der erwartete Preis unter dem aktuellen spricht man von Backwardation, im umgekehrten Fall von Contango. D.h. der Investor wettet auf Preise mit einem Horizont von bis zu 6 Monaten, was bei Spekulationsgeschäften in volatilen Märkten ein relativ langer Anlagehorizont ist. Dabei gewinnt er nur dann, wenn der Ölpreis am Ende der Laufzeit tatsächlich höher als vom Markt erwartet ist.

Da die Futures zurzeit um rund USD 20 gehandelt werden obwohl der Ölpreis derzeit bis zu 40 USD unter Null notiert (Contango) kann der Investor nur gewinnen wenn der Ölpreis in 6 Monaten über USD 20 liegt, dh wenn der Ölpreis um mehr als USD 60 steigt. Dh es gibt für einen Investor keine Möglichkeit von einem Preisanstieg auf USD 20 zu profitieren. Im Gegenteil steigt der Ölpreis „nur“ um USD 55 auf USD 15 verliert der Investor.

Darüber hinaus braucht der Investor starke Nerven. Geht der Markt davon aus, dass der Erdölpreis lediglich auf USD 10 steigt, kann es sein, dass der Future nur bei USD 10 notiert obwohl der Ölpreis schon längst auf USD 20 oder darüber gestiegen ist. Dh der Investor kann nicht von zwischenzeitlichen Kurssteigerungen profitieren, sondern muss mit seiner Preiswette eine Punktlandung beim Auslaufen des Futures machen.

Der Investor kann aber auch Glück haben und der Markt erhöht seine Erwartungshaltung, so dass der Investor bereits Kasse machen kann, ohne dass der Ölpreis die Erwartung des Marktes erfüllen muss.

Sinkt allerdings die Preiserwartung des Investors während der Laufzeit des Futures wird er versuchen zu verkaufen auch wenn der derzeitige Ölpreis über dem Preis des Futures liegt. Ein Spekulationserfolg wird sich daher nur einstellen, wenn sich der Ölmarkt über einen Zeitraum von mindestens 6 Monaten stabil positiv entwickelt bzw. einen kontinuierlich positiven Ausblick behält.

Dabei ist zu beachten, dass das Angebot relativ unelastisch ist, da die Erdölindustrie im Wesentlichen verstaatlicht ist und der Markt entscheidend von einem Kartell, der OPEC, kontrolliert wird. Änderungen der Fördermenge durch die erdölproduzierenden Länder wirken daher immer disruptiv. Da auch die Nachfrage relativ unelastisch ist, führt das dazu, dass bereits ein relativ geringes Über- oder Unterangebot relativ große Preisänderungen zur Folge hat.

Im Wesentlichen muss ein Investor daher darauf spekulieren, dass sich der Markt während der Laufzeit des Futures unerwarteter Weise positiver entwickelt als gedacht und dass gemäß Markteinschätzung diese positive Entwicklung auch über das Ende der Laufzeit des Futures anhält.