In der politischen Diskussion wird oft argumentiert, dass jene Bürger die keine oder wenig Einkommensteuer zahlen (sogenannte Netto-Empfänger), ihren Beitrag über die Umsatzsteuer leisten.
Entspricht das den ökonomischen Tatsachen? Sehen wir uns das anhand eines Beispiels an: Ein Kunde zahlt z. B. 120 Euro inklusive Umsatzsteuer für eine Ware.
Für diese 120 Euro bekommt der Kunde eine Ware, deren subjektive Wert für den Kunden bei mindestens 120 Euro liegt, da er sie sonst nicht kaufen würde. Es ist für den Kunden unerheblich, ob ein Teil davon Steuer ist – aus Sicht des Kunden ist die Umsatzsteuer Teil des Preises, also Teil des Wertes der Ware. Er bekommt eine Ware, die ihm subjektiv genau so viel wert ist, wie sie kostet – brutto.
Aus Sicht des Unternehmers ist sein Lohn der Preis der sich am Markt durchsetzen lässt. Die Zahlungsbereitschaft der Kunden bezieht sich aber immer auf den Bruttopreis. Dieser entspricht immer den Nutzen den er den Käufern seiner Produkte verschafft. Dieser Nutzen ist seine Leistung. Es ist daher ökonomisch richtig, dass er diesen Nutzen abgegolten bekommt.
Muss der Unternehmer nun einen Teil des Preises als Umsatzsteuer abführen, so wird die Steuer von seinem Unternehmerlohn abgezogen. Er bekommt nicht den vollen Preis für seine Leistung. Der Kunde ist nicht belastet. Er bekommt den vollen Warenwert. Der Unternehmer wird das Geschäft dennoch machen, solange der Nettopreis seine Kosten deckt. Die Umsatzsteuer geht aber auf Kosten seines Gewinns.
Auch steuerpolitisch macht diese Überlegung Sinn. Gegenstand der Besteuerung ist grundsätzlich die im Staat erzielte Wertschöpfung. Der Konsument schafft keinen Wert. Den Wert schafft der Kaufmann im Rahmen seines Unternehmens. Diese Wertschöpfung wird zweifach besteuert, einmal am Ort der Produktionsleistung in Form der Einkommensteuer und einmal am Ort der Vertriebsleistung in Form der Umsatzsteuer. Auch wenn die Erscheinungsform dieser beiden Steuern unterschiedlich ist, besteuern sie doch immer nur, einen durch Unternehmerleistung geschaffenenen Wert.
Durch Abzug der Vorsteuer wird auch im Fall der Umsatzsteuer sicher gestellt dass nur der eigene Wertschöpfunganteil, den das jeweilige Unternehmens innerhalb der gesamten Wertschöpfungskette, erschafft, besteuert wird.
Es ist daher falsch zu behaupten, dass Bürger/Konsumenten mit Zahlung der Umsatzsteuer einen Beitrag zum Steueraufkommen leisten. Es ist der Unternehmer, der die Umsatzsteuer abführt, der diese auch wirtschaftlich trägt.