Die Digitalsteuer ist eine Sondersteuer auf internetbasierte Werbeleistungen.
Damit zielt Sie insbesonders auf Unternehmen die kostenlose Internetbasierte Dienstleistungen erbringen und diese mit Werbung finanzieren ab.
Da diese Unternehmen die Steuer auf jene Unternehmen überwälzen, die die entsprechenden Werbeleistungen bestellen, trifft sie aber alle Unternehmen die ihre Kunden über das Internet ansprechen wollen.
Wenn man aber bedenkt, dass den meisten Unternehmen lediglich ein gewisses Werbebudget zur Verfügung steht, kann man davon ausgehen, dass die Digitalsteuer tatsächlich zu einer, vom Staat wohl beabsichtigten, Verringerung von Werbung im Internet führt.
Das ist auch der Sinn einer Sondersteuer, die im Allgemeinen ja nicht primär der Einkommensbeschaffung dienen soll, sondern einen punitiven Charakter hat und zu Lenkungseffekten führen soll.
Das macht auch Sinn, wenn man berücksichtigt, dass es seit dem Jahr 2000 eine Werbeabgabe gibt die Werbeleistungen in Printmedien in TV und Hörfunk sowie im Bereich der Außenwerbung erfasst.
Somit soll mit der Einführung der Digitalsteuer vermieden werden, dass Unternehmen, um die Anzeigenabgabe zu vermeiden, mit Ihren Werbemaßnahmen auf das Internet ausweichen, bzw. sollen mit der Digitalsteuer steuerbedingte Wettbewerbsverzerrungen zwischen den einzelnen Werbemedien beseitigt werden.
Bleibt die Frage warum der Staat Unternehmen, die Werbung schalten bestrafen und damit Werbung reduzieren möchte. Dadurch haben diese Steuern nämlich im Ergebnis einen negativen Effekt auf die Werbebranche. Die Werbeeinnahmen der Werbedienstleister bleiben ja trotz Steuer gleich, lediglich der Umfang der Werbung reduziert sich. Zu Ende gedacht handelt sich bei der Digitalsteuer sowie bei der Werbeabgabe daher um den fiskalischen Angriff auf die Werbebranche die durch diese Sondersteuern in ihren Erwerbsmöglichkeiten eingeschränkt wird. Der ökonomische oder ordnungspolitische Sinn dahinter bleibt im Dunkeln.
Aus rechtspolitischer Sicht ist diese scheinbar durch keine übergeordneten Überlegungen gerechtfertigte Benachteiligung einer einzelnen Branche problematisch. Daher wäre aus grundrechtlichen Überlegungen sowohl die Abschaffung der Digitalsteuer als auch der Werbeabgabe zu fordern.