Das Steuerrecht kennt persönliche und sachliche Steuerbefreiungen, Freibeträge und Freigrenzen, Pauschalierungen und gesetzliche Fiktionen. Das alles sind Folgen einer Klientelpolitik und führt dazu dass das Steuerrecht immer unsystematischer wird und die Steuergerechtigkeit (gleiches gleich zu behandeln) geopfert wird.
Steuerpolitik wird meist nur mehr aus dem Blickwinkel fiskaler Zwänge betrachtet, die Frage nach der Steuergerechtigkeit (warum muss ich welche Steuern zahlen) wird ignoriert. Die Politik regiert nach dem Diktat der Mehrheit, Grundrechte auf Eigentum und Erwerbsfreiheit aber auch Gleichheit werden im Zusammenhang mit Steuern nicht diskutiert.
Andererseits wird von den Steuerpflichtigen moralisches Verhalten eingefordert. Dies in dem Sinn dass jeder seinen gerechten Anteil zahlen soll, unabhängig davon ob er dazu verpflichtet ist oder nicht. Aber welche Steuerbefreiung, welcher Freibetrag oder Freigrenze, welche Pauschalierung oder gesetzliche Fiktion ist moralisch begründet?
Konsequent betrachtet, dürfte keine Ausnahme angewendet werden und müsste jeder Sachverhalt nach den tatsächlichen Verhältnissen besteuert werden (dh keine Pauschalierungen, gesetzliche Bewertungsvorschriften etc). Damit würde sich aber ein Grossteil der Steuervorschriften erledigen.
Die Lösung des Dilemmas, dass das geltende Steuerrecht unsystematisch und daher auch ungerecht ist, kann nicht dem Steuerpflichtigen aufgebürdet werden. Hier muss der Gesetzgeber erst einmal Ordnung schaffen und dafür sorgen, dass das Steuerrecht klar ersichtlichen Grundsätzen, die sich auf Gerechtigkeitsüberlegungen basieren lassen, folgt. Dann kann er auch fordern, dass das Steuerrecht von den Steuerpflichtigen grundsatzbasiert angewendet wird.